An der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Mai 2026 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Kirchgemeinde ihre Zukunft aktiv gestaltet und die Pfarrstellenprozente auf 100% reduziert. Gleichzeitig werden die Stellen im Bereich Katechetik (kirchliche Angebote und Bildung von Kindern und Jugendlichen) von gut 30% auf 50% erhöht und im Bereich Sozialdiakonie (Arbeit für und jungen Erwachsenen, Erwachsenen und Seniorinnen) die Reserven von 30% aktiviert und zu 100% besetzt werden.
Im Moment läuft bis am 27.6. die Sammelfrist für ein fakultatives Referendum, welches gegen diesen Beschluss angemeldet worden ist.
Die Kirchenpflege ist überzeugt vom eingeschlagenen Weg und will die Zukunft der Kirchgemeinde gestalten und nicht bloss den Mangel verwalten, bis die Kirchgemeinde nicht mehr lebensfähig sein wird.
Die durch die Pfarrstellenreduktion freiwerdenden Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo unsere Kirchgemeinde nach wie vor zu schwach aufgestellt ist: Bei der Arbeit mit Kindern und Familien. Bei der Arbeit mit jungen Erwachsenen, Erwachsenen und Senior*innen.
Die Pfarrstelle soll als 100%-Stelle erhalten bleiben, gerade auch weil daneben vor allem Teilzeit-Beschäftigte arbeiten. Die Pfarrstelle soll neben Seelsorge, Unterricht auf der Oberstufe, Gottesdiensten und Kasualien (Taufen, Beisetzungen, Hochzeiten, Konfirmationen) die verbindende Klammer in der Arbeit der Kirchgemeinde darstellen. Nach Überzeugung der Kirchenpflege ist dazu eine einzelne Person besser geeignet als ein Team aus Teilzeitbeschäftigten.
Da die Pfarrperson durch die Aufstockung der Katechetik- und Sozialdiakonie-Stellen entlastet wird, ist weiterin eine sehr gute Betreuung im Bereich Seelsorge, Kasualien und Gottesdienste sichergestellt.
Kommt das Referendum zustande, wird die Kirchenpflege das Traktandum an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung erneut zur Abstimmung vorlegen.
Mehr Informationen:
- Stellungnahme der Kirchenpflegepräsidentin Trudy Walter zu den geplanten Neuerungen
- Statistiken zur Mitgliederentwicklung
- Artikel der Aargauer Zeitung vom 27. April 2026 zu den geplanten Änderungen
- Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 3. Mai 2026
- Publikation des Fakultativen Referendums im Generalanzeiger vom 28. Mai 2026
- Rechtliche Grundlagen zum Referendum (Kirchenordnung § 152)
